69 Jahre GRUNDGESETZ – Paul Kirchhof: „Der christliche Glaube ist eine unabdingbare Voraussetzung unseres Grundgesetzes“

Vor 69 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Wichtig war den Verfassungsvätern der Transzendenzbezug in der Präambel des Grundgesetzes, wo es heißt:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Dieser Präambelsatz wurde in einer historisch besonderen Situation, unmittelbar in der Zeit nach dem Nationalsozialismus, formuliert. Diesbezüglich äußert Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, im Interview mit domradio.de:

„Die Verfassungsmütter und -väter haben sich gedacht, wir müssen eine Verankerung in der Verfassung in ihren Grundwerten festschreiben, die verhindert, dass jemals wieder ein rein von Menschen gemachtes System errichtet wird, das menschenverachtend ist und totalitär ist.“

Gerade deshalb sei den Verfassungsmütter und -väter der Transzendenzbezug in der Formulierung „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ so wichtig gewesen. Dabei sei aber nicht der christliche Gott oder der Gott der Bibel gemeint, „sondern es ist im Grunde genommen der Gott gemeint, der über allem steht und zu dem sich auch die bekennen können, die keine Christen sind“, so Prälat Jüsten weiter.

Der Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof, der von 1987 – 1999 Bundesverfassungsrichter und bis 2013 Lehrstuhlinhaber für Staatsrecht an der Uni Heidelberg war, betonte indes im Jahr 2009 im Zuge des Volksbegehrens zum Religionsunterricht in Berlin, dass der christliche Glaube eine Voraussetzung für das Grundgesetz sei. Dazu sagte er u.a.:

„Der christliche Glaube ist eine unabdingbare Voraussetzung unseres Grundgesetzes.“

Und weiter:

„Die Annahme der Menschenwürde gründet sich auf der christlichen Überzeugung, dass Gott in Jesus Mensch geworden ist.“

Zudem äußerte er, dass er der Meinung ist, dass sich dieser Glaube „als die Antwort auf unsere Zukunft“ zeige.

Und dies gerade mit Blick auf unserer Gegenwart, in der die Kulturen aufeinanderprallen, in der das Problem eines weltweiten Terrorismus bestehe, in der die Weltoffenheit der Märkte die unterschiedliche Verteilung der Güter bewusst mache.

Weiter beschrieb er:

„Der Grundgedanke – dass jeder Mensch die gleiche Würde hat – kommt aus Griechenland und aus dem Judentum; er hat aber im Christentum seine wesentliche Ausprägung erfahren.“

Und weiter:

„Der Mensch ist Ebenbild Gottes, Gott ist Mensch geworden. Das ist ein nahezu revolutionärer Gedanke.“

Denn das bedeute, dass jeder Mensch diesem Gott eine Heimat geben könne, was ein radikaler Gleichheits- und Freiheitssatz sei, „wie es ihn in der Rechtsgeschichte als solchen noch nie gegeben hat“. Dies sei heute aktueller denn je, in einer Zeit, „wo wir in der Offenheit der Welt die Verschiedenheit der Menschen, aber auch der Völker, der Gruppen, der Kulturen empfinden“.

Am 15. Juni dieses Jahres wird Paul Kirchhof, der die Rechtssprechung in Deutschland nachhaltig beeinflusst hat, von der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft mit der Carl-Friedrich-Gauß-Medaille ausgezeichnet. Der 75-jährige frühere Bundesverfassungsrichter werde damit unter anderem für seine Verdienste auf den Gebieten des Staats-, Verfassungs- und Europarechts gewürdigt.

Quellen: domradio.de, pro-medienmagazin.de, storico.radiovaticana.org, kbwn.de, pro-medienamagzin.de und rp-online.de