Foto: ©Tobias Koch (Pressefoto - elisabeth-winkelmeier-becker.de)

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Die kath. Kirche ist besonders berufen, sich für den Schutz des Lebens einzusetzen“

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In den Neunzigerjahren wurde ein mühsamer Kompromiss zum Abtreibungsrecht errungen, der sich über die Jahre als stabil erwiesen hat. Nun plant die Bundesregierung Lockerungen und hat einer Kommission einen Vorschlag erarbeiten lassen, wie Paragraf 218 neu geregelt werden sollte. Die CDU-Politikerin und Vorsitzende des Rechtsausschusses im deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, begründete ihre ablehnende Haltung zum Kommissionsvorschlag mit ihrer katholischen Prägung.

Derzeit sind in Deutschland Abtreibungen im Strafrecht geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Abtreibungen rechtswidrig sind. ABER: Bis zur zwölften Woche ist eine Abtreibung möglich, wenn die Frau vorher eine verpflichtende Beratung in Anspruch genommen hat. Sie ist bis zur 22. Woche möglich und nach Beratung erlaubt, wenn medizinische Gründe vorliegen oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.

Vor gut einem Jahr hatte die Ampel-Koalition die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung zu prüfen. Diese will am kommenden Montag Empfehlungen vorlegen, ob eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafrechts möglich wäre. Wie Medien vorab aus dem Abschlussbericht zitieren, sollen Abtreibungen nach Ansicht der Fachleute künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt werden.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, erklärte im Interview mit domradio.de, warum sie den Kommissionsentwurf ablehnt. Die geltende Regelung, die über die Paragrafen 218 und 218a StGB einen Kompromiss darstelle und auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz beinhalte, sei „ausgewogen“ und habe „sich in der Praxis als praktikabler Kompromiss bewährt“. 

Nach ihrer Information gehe der Vorschlag der Kommission sogar so weit, „die Frist für den straffreien Abbruch bis zur 22. Woche zu verlängern“. Dazu führt die 61-jährige CDU-Politikerin fort:

„In der 22. Woche erreicht das Kind die Grenze der Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes. Den einfachen Abbruch ohne weitere Voraussetzungen bis dorthin zu ermöglichen, ist aus meiner Sicht mit der Menschenwürde und dem Lebensrecht des Kindes nicht vereinbar.“

Darüber hinaus kritisierte Winkelmeier-Becker an der Zusammensetzung der Kommission, dass diese ausschließlich aus Ärzten und Juristen bestand und insbesondere keine Kirchenvertreter beteiligt waren. 

Ihre Haltung zum Kommissionsvorschlag begründete die CDU-Politikerin mit ihrer christlichen Prägung. Danach gefragt, ob ihr Bekenntnis als katholische Christin ein Grund für ihre Haltung in dieser Frage sei, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Ich denke ja.“ 

Überhaupt solle sich aber jeder unabhängig von seiner Glaubensüberzeugung mit der Frage beschäftigen, „wo menschliches Leben beginnt und wo der Schutz startet“, fügte die Politikerin an. Weiter hob sie die Bedeutung der Kirche bei grundsätzlichen Lebensfragen wie folgt hervor:

„Gleichwohl denke ich, dass die katholische Kirche sicherlich besonders berufen ist, sich für den Schutz des Lebens sowohl am Anfang als auch am Ende einzusetzen.“

 

Dass die Kirche diesem Anspruch gerecht wird, ist im Zuge der Debatte um den Kommissionsvorschlag deutlich zu vernehmen. So forderte die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, mehr Gehör für Expertise der Kirchen. Gegenüber dem SPIEGEL erklärte sie:

„Völlig ohne Not wird hier eine Regelung, die sowohl die betroffene Frau als auch das ungeborene Leben in den Blick nimmt, infrage gestellt.“

Stetter-Karp legte dar, dass das ZdK die Beibehaltung des bestehenden Rechts fordert und erinnerte daran, dass der mühsam errungene Kompromiss der Neunzigerjahre sich als stabil erwiesen und die verschiedenen Rechtsgüter gut austariert abgewogen hat.

 

Die katholischen Bischöfe in Deutschland erklärten ihre Überzeugung, dass der Schutz des ungeborenen Lebens weiter durch das Strafrecht abgesichert werden soll. In einer am vergangenen Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Katholischen Büros in Berlin, der Verbindungsstelle zwischen Kirche und Politik, heißt es, dass eine Regelung außerhalb des Strafrechts den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz nicht ausreichend gewährleisten würde (Anmerkung: Mehr Infos dazu gibt es HIER).

 

Der katholische Familienbischof Heiner Koch warnte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur mit folgenden Worten davor, am sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 zu rütteln:

„Die bestehende Regelung hält sowohl die Not und Sorge der Mutter als auch den Schutz des ungeborenen Kindes hoch. Das durch eine Neuregelung zu gefährden, halte ich für sehr problematisch.“

Koch teilte weiter mit, dass er darauf hoffe, dass die Politik bei dem Thema sehr bedacht vorgehe. Überdies verwies er auf das eindeutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Gesellschaft und den Staat in die Pflicht nimmt, das ungeborene Leben zu schützen. Die geltende Regelung habe sich seiner Meinung nach bewährt und sei „ein Weg, der unserer pluralen Gesellschaft gerecht wird“, auch wenn er persönlich „das Leben lieber noch stärker schützen“ würde. Dies aber „nur auf dem Weg der Überzeugung“, fügte er an.

Weiter betonte der Erzbischof von Berlin:

„Als Kirche sind wir der Ansicht, dass das ungeborene Leben geschützt werden muss.“

Dabei sei er aber „der festen Überzeugung, dass das nur zusammen mit den Frauen, nach Möglichkeit auch mit dem Partner und nicht gegen sie geht“. Dass jede Abtreibung in seinen Augen „eine Abtreibung zu viel“ sei, stehe dadurch nicht infrage, fügte Koch an.

 

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte im Herbst 2023 mitgeteilt, dass sie ihre Position beim Thema Schwangerschaftsabbruch geändert habe und sie sich vorstellen könne, Abtreibungen in bestimmten Fristen außerhalb des Strafrechts zu regeln. Sie plädierte aber deutlich für eine Beratungspflicht.

Wie der SPIEGEL aktuell berichtet, würde die Expertenkommission der Bundesregierung die Frage nach einer verpflichtenden Beratung hingegen offenlassen.

 

Wie Vaticannews berichtet, ist im Jahr 2022 die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland um fast zehn Prozent auf 104.000 gestiegen. Auch in den ersten drei Quartalen 2023 meldete das Statistische Bundesamt steigende Zahlen.

Am vergangenen Mittwoch hat der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Schwangeren-Beratungsstellen beraten, womit Demonstrationen von Abtreibungsgegnern unterbunden werden sollen.

Quellen: domradio.de, elisabeth-winkelmeier-becker.de, spiegel.de, zdf.de, faz.net, bild.de, vaticannews.va (1), vaticannews.va (2)

Anbei ein Statement des Rechtsanwalts Fabian Liebl, warum er sich für den Lebensschutz einsetzt:

 

 

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Ein Beitrag geteilt von EWTN | Katholisches Fernsehen weltweit (@ewtnde)