Klaus Holetschek: „Das Kreuz ist Ausdruck unserer Werte und unserer Identität“
Durch eine Klage von zwei Schülerinnen gegen das Kreuz im Eingangsbereich einer Schule ist im Jahr 2025 nach Christus eine Debatte über Kreuze an Schulen entbrannt. Der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Klaus Holetschek erinnert in einem Statement zu dieser Kreuzdebatte an die christlichen Wurzeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Indes mahnt der Schulpädagogen Prof. Dr. Klaus Zierer, dass das auf die Klage folgende Kruzifix-Urteil zur Spaltung der Gesellschaft führt.
Wie BR24 berichtet, hatten sich zwei Schülerinnen eines staatlichen Gymnasiums in Bayern am täglichen Anblick des Kruzifixes im Eingangsbereich ihrer Schule gestört. Weil die Schulleitung ihren Wunsch abgelehnt hatte, das Kreuz abzuhängen, klagten die beiden Schülerinnen – und bekamen jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof teilweise Recht. Das Kruzifix im Eingangsbereich habe die Glaubensfreiheit der Schülerinnen verletzt, urteilte der BayVGH. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, sei daher rechtswidrig gewesen. Die Klägerinnen, die mittlerweile ihr Abitur gemacht haben, seien wegen der Schulpflicht dazu gezwungen gewesen, das Kreuz immer wieder zu sehen, bemängelten die Richter. Eine zumutbare Ausweichmöglichkeit habe es nicht gegeben.
CSU und Staatsregierung meldeten sich nach diesem Urteil zu Wort und betonten, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle, durch die sich an den bayerischen Kreuz-Vorgaben nichts ändere. Der Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung von 2018 ordnet an, dass im Eingangsbereich eines jeden staatlichen Dienstgebäudes gut sichtbar ein Kreuz als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns anzubringen ist.
Die CSU reagierte schnell auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und postete in den sozialen Netzwerken ein Foto, das ein Marterl mit Kruzifix vor bayerischer Bergkulisse zeigt. Dazu wurden folgende Worte gesetzt: „Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern.“ Genau mit diesen Sätzen hatte kurz zuvor CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) reagiert. Holetschek erklärte weiter:
„Das Kreuz ist Ausdruck unserer Geschichte, unserer Werte und unserer Identität.“
Genau deshalb bleibe die Grundsatzentscheidung richtig, in Bayern in staatlichen Gebäuden Kreuze aufzuhängen. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Einzelfall mit besonderen Umständen ändere nichts an der Grundüberzeugung, dass Bayern mit dem Kreuz sichtbar seine Werte zum Ausdruck bringt.
Anbei der beschriebene Post der CSU:
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Auch der Allgemeinpädagoge Prof. Dr. Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg, kritisiert dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Wie katholisch.de berichtet, erklärte der Bildungsforscher:
„Es ist ein Irrtum zu glauben, mit dem Abhängen des Kreuzes, das für Menschenwürde und Nächstenliebe steht, Glaubensfreiheit und Toleranz zu sichern. Das Gegenteil ist der Fall: Religiöse Menschen werden gegen Atheisten in Stellung gebracht, Gläubige gegen Ungläubige, Überzeugte gegen Zweifelnde.“
Zudem warnte er davor, unter dem Deckmantel der Glaubensfreiheit die geistigen Wurzeln des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags zu kappen. Dazu begründete er, dass Schulen weltanschaulich neutral, aber nicht wertfrei seien. Weiter führt er aus:
„Über allem steht die Präambel der Bayerischen Verfassung, wonach eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott zum Trümmerfeld der Nazibarbarei und des Zweiten Weltkrieges geführt hat.“
Zudem werde in der Bayerischen Verfassung explizit die Ehrfurcht vor Gott als zentraler Wert genannt.
Des Weiteren äußerte Zierer sein Unverständnis dafür, dass das Anbringen von Regenbogenfahnen immer öfter eine Berechtigung habe, zur selben Zeit aber jahrtausendealte Symbole abgewrackt würden, von denen her das Gemeinwesen lebe. Dazu betont der Wissenschaftler:
„Aus schulpädagogischer Sicht passt das nicht zusammen. Es ist den jungen Menschen nicht vermittelbar, warum die einen Symbole erlaubt werden und die anderen nicht.“
Quellen: br.de, instagram.com, katholisch.de